Motorrad:
Kl. A - Mindestalter 24 Jahre, mehr als 600 cm³ - ab 35 kW = 48 PS
Kl. A 2 – Mindestalter 18 Jahre, zwischen 125 und 600 cm³ - höchstens bis 35 kW = 48 PS
Kl. A 1 – Mindestalter 16 Jahre, bis 125 cm³ - 11 kW = 15 PS
Kl. AM – Mindestalter 16 Jahre, bis 50 cm³ / Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
Mofa – Mindestalter 15 Jahre, bis 50 cm³ / Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
Klasse B:
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtag abgelegt werden.
LKW:
Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis 18 Jahre.
Im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn das zG des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt. Zusätzlich ist die beschleunigte Grundqualifikation mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer erforderlich.
- Klasse C1: Kraftfahrzeuge über 3,5 t zG bis 7,5 t zG
- Klasse C1E: Kraftfahrzeuge über 3,5 t zG bis 7,5 t zG mit Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg zG überschreitet.
- Klasse C: Kraftfahrzeuge aber 3,5 t zG . Ein Anhänger mit 750 kg zulässige Gesamtmasse darf mitgeführt werden
- Klasse CE: Schwere Lastzüge über 3,5 t zG und Anhänger über 750 kg zG
Omnibus:
Mindestalter 24 Jahre, 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation, 21 Jahre nach Grundqualifikation oder beschl. Grundqualifikation (beschränkt auf Linienverkehr bis 50 km), 20 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, bzw. 18 Jahre mit Beschränkung auf 50 km im Linienverkehr. Befristet auf 5 Jahre, der Vorbesitz Kl. B ist erforderlich.
- Klasse D1: Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen
- Klasse D1E: Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen - mit Anhänger über 750 kg zG
- Klasse D: Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen
- Klasse DE: Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen - mit Anhänger über 750 kg zG
Trecker und Schlepper:
- Klasse L: Mindestalter 16 Jahre, Traktor bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
- Klasse T: Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h.
Führerschein für ein Quad:
- Klasse S: Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h